Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme (SchG NRW § 73, Abs. 1). Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. (SchG NRW § 73, Abs. 2)
Klassenpflegschaften im Schuljahr 2023/24: | ||
Klasse | Vorsitzende(r) | Stellv. Vorsitzende(r) |
1/2a | Fr. Küppers | Fr. Fabian |
1/2b | Fr. Weyers | Fr. Reinartz |
3/4a | Fr. Meusen | Fr. Hilgers |
3/4b | Fr. Weindorf | Fr. Skambraks |